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    8 Min Lesezeit

    Solaranlage in Berlin & Brandenburg anmelden: Netzbetreiber, MaStR, SolarPLUS & Solargesetz (2026)

    Schritt für Schritt zur angemeldeten PV-Anlage in Berlin und Brandenburg: Solargesetz, Denkmalschutz, Förderantrag vor dem Auftrag, Netzbetreiber, Solarspitzengesetz und Marktstammdatenregister.

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    MeinSolarPlan.de Team

    Autor, MeinSolarPlan.de

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    Wer in Berlin oder Brandenburg eine Photovoltaikanlage plant, muss nicht nur ein gutes Angebot finden. Vor und nach der Montage stehen einige Formalitäten an: Förderanträge, Netzanmeldung, Zählertausch und der Eintrag ins Marktstammdatenregister. Die richtige Reihenfolge entscheidet dabei mit über Geld – wer etwa den SolarPLUS-Antrag erst nach der Auftragsvergabe stellt, geht leer aus.

    Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf Schritt für Schritt. Was eine Anlage in der Region kostet, finden Sie auf unserer Seite Solaranlagen in Berlin & Brandenburg.

    Solaranlagen auf Berliner Altbaudächern mit Fernsehturm im Hintergrund

    Der Ablauf im Überblick

    1. Pflichten prüfen: Gilt für Ihr Gebäude das Berliner Solargesetz? Steht es unter Denkmalschutz?
    2. Planen und Angebote einholen: Belegungsplan und Ertrag berechnen, mehrere Angebote vergleichen.
    3. Förderung beantragen – unbedingt vor der Auftragsvergabe.
    4. Auftrag erteilen und Netzanmeldung: Der Installateur meldet die Anlage beim Netzbetreiber an.
    5. Montage, Inbetriebnahme und Zähler: Zählertausch bzw. Smart Meter durch den Messstellenbetreiber.
    6. Marktstammdatenregister: Registrierung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme – das ist Ihre Aufgabe.

    Schritt 1: Solargesetz und Denkmalschutz prüfen

    Berliner Solargesetz

    Seit dem 01.01.2023 gilt in Berlin eine Solarpflicht für Neubauten und für wesentliche Dachsanierungen, bei denen mindestens 30 % der Dachfläche erneuert werden. Wer ohnehin neu baut oder das Dach saniert, sollte die PV-Anlage deshalb von Anfang an mitplanen.

    Denkmalschutz

    Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz oder in einem geschützten Ensemble, brauchen Sie vorab die Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde – in Berlin beim Bezirksamt, in Brandenburg beim Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. In Berlin fördert SolarPLUS eine denkmalgerechte Gestaltung mit bis zu 5.700 € (Stand: Oktober 2026).

    Schritt 2: Planen und Angebote vergleichen

    Bevor Sie Förderung beantragen, brauchen Sie eine Vorstellung von Größe und Kosten der Anlage. Mit unserem kostenlosen PV-Planer erstellen Sie einen Belegungsplan auf dem Luftbild; für Adressen in Berlin und Brandenburg schlägt der Planer die Dachneigung aus dem Solarkataster vor. Mit diesem Plan holen Sie mehrere Angebote auf derselben Grundlage ein.

    Achten Sie im Angebot darauf, wer die Netzanmeldung übernimmt und ob ein neuer Zählerschrank nötig ist – beides beeinflusst Kosten und Zeitplan.

    Schritt 3: Förderung beantragen – vor dem Auftrag

    ProgrammWas gefördert wirdWichtig
    SolarPLUS Berlin (IBB)250 € pro kWp, nur zusammen mit einem neuen Batteriespeicher, max. 4.750 €; Zählerschrank 750 €; denkmalgerechte Gestaltung bis 5.700 €Antrag vor Auftragsvergabe; Richtlinie gilt vom 08.01.2026 bis 31.12.2026
    Land Brandenburg2026 kein Zuschussprogramm für private PV-AnlagenILB-Förderkredit „Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung“
    Potsdam200 € pro kWp (max. 1.200 €) plus 1.000 € für einen SpeicherAntragsfrist 31.10.2026

    Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich häufig – prüfen Sie die aktuellen Bedingungen direkt beim Fördergeber.

    Bundesweit gelten außerdem 0 % Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation von PV-Modulen und Speichern auf oder bei Wohngebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG, unbefristet) und die Einspeisevergütung nach EEG. Für Anlagen, die zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027 in Betrieb gehen, beträgt sie bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.

    Schritt 4: Auftrag und Netzanmeldung

    Nach der Förderzusage (bzw. dem Antragseingang, je nach Programm) erteilen Sie den Auftrag. Der Installateur meldet die Anlage dann beim zuständigen Netzbetreiber an:

    RegionNetzbetreiber
    BerlinStromnetz Berlin
    PotsdamNetzgesellschaft Potsdam
    Großteil BrandenburgsE.DIS Netz
    Süden BrandenburgsMITNETZ Strom

    Welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist, steht auf Ihrer Stromrechnung oder lässt sich über die Postleitzahl auf den Seiten der Netzbetreiber prüfen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über deren Online-Portal; Ihr Installateur kennt das Verfahren.

    Schritt 5: Montage, Inbetriebnahme und Zähler

    Nach der Montage nimmt der Elektroinstallateur die Anlage in Betrieb. Für die Einspeisung brauchen Sie einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem (Smart Meter); den Zähler tauscht der Messstellenbetreiber.

    Bauernhof in Brandenburg mit großer Solaranlage auf der Scheune

    Solarspitzengesetz: was neue Anlagen beachten müssen

    Seit dem 25.02.2025 gilt für neue Anlagen ab 2 kWp:

    • In Stunden mit negativen Börsenstrompreisen gibt es keine Einspeisevergütung. Diese Stunden werden an das Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt.
    • Ohne Smart Meter und Steuerbox ist die Einspeisung auf 60 % der Modulleistung begrenzt.

    Fragen Sie Ihren Installateur deshalb, ob Smart Meter und Steuerbox im Angebot enthalten sind und wie die Anlage ohne sie begrenzt wird. Ein höherer Eigenverbrauch – etwa durch eine Ost-West-Ausrichtung oder einen Speicher – macht die Begrenzung weniger spürbar.

    Geplante EEG-Novelle

    Das Bundeskabinett hat am 29.07.2026 eine EEG-Novelle beschlossen, nach der neue Anlagen unter 25 kWp keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten sollen. Das Gesetz ist noch im parlamentarischen Verfahren (Stand: Oktober 2026). Für bereits laufende Anlagen gilt grundsätzlich weiter der Vergütungssatz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

    Schritt 6: Marktstammdatenregister (MaStR)

    Jede PV-Anlage und jeder Batteriespeicher muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Das ist Ihre Pflicht als Anlagenbetreiber, auch wenn viele Installateure dabei helfen. Fehlt der Eintrag, drohen Kürzungen der Einspeisevergütung.

    Für die Registrierung brauchen Sie unter anderem das Inbetriebnahmedatum, die Modulleistung, die Wechselrichterleistung und – falls vorhanden – Angaben zum Speicher. Die im MaStR eingetragene Leistung ist auch für die 0-%-Mehrwertsteuer relevant: Bis 30 kW gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Checkliste

    • Solarpflicht (Berlin) und Denkmalschutz geprüft
    • Belegungsplan erstellt und mindestens drei Angebote eingeholt
    • Förderantrag gestellt, bevor der Auftrag erteilt wird
    • Netzanmeldung durch den Installateur bestätigt
    • Zähler bzw. Smart Meter eingebaut
    • Anlage und Speicher innerhalb eines Monats im MaStR registriert

    Häufige Fragen

    Wer meldet die Solaranlage beim Netzbetreiber an? In der Regel der Installateur, der die Anlage errichtet. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt aber Pflicht des Betreibers.

    Muss ich SolarPLUS vor dem Kauf beantragen? Ja. Der Antrag bei der IBB muss gestellt werden, bevor Sie den Auftrag erteilen. Die PV-Förderung von 250 € pro kWp gibt es 2026 nur zusammen mit einem neuen Speicher.

    Gibt es in Brandenburg Zuschüsse? Das Land hat 2026 kein Zuschussprogramm für private PV-Anlagen, bietet aber über die ILB einen Förderkredit an. Einzelne Kommunen wie Potsdam fördern zusätzlich.

    Was passiert, wenn ich die MaStR-Frist verpasse? Holen Sie die Registrierung sofort nach – sonst drohen Kürzungen der Einspeisevergütung.

    Mehr dazu: Preise, Ertrag und Wirtschaftlichkeit finden Sie unter Solaranlagen in Berlin & Brandenburg. Ihre Anlage planen Sie vorab mit dem kostenlosen PV-Planungstool.

    Geschrieben von:

    MT

    MeinSolarPlan.de Team

    Autor, MeinSolarPlan.de

    Veröffentlicht am

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